Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem Trabenlassen 
oder nach vorübergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes Zuhalten der Nase 
und des Maules vorzunehmen. 
Bei Verdacht der Eutertuberkulose sind das Eutergewebe nach vorherigem Ausmelken 
und die Euterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten!). 
Bei Verdacht der Gebärmutter= und der Darmtuberkulose ist zur Feststellung etwaiger 
Veränderungen der Gebärmutter, der Eileiter, inneren Darmbein= und Gekrösdrüsen stets 
eine Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese Untersuchung empfiehlt sich auch 
bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuberkulose untersucht werden, zur Ermittlung 
einer tuberkulösen Erkrankung der Hinterleibsorgane, die das Vorhandensein der Lungentuber- 
kulose in hohem Grade wahrscheinlich machen kann (ogl. 1 Nr. 2 unter a). 
Handelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem Bestande 
(§ 331), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen nach den vorliegenden 
Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger freiwilliger Husten, Rückgang 
in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atembeschwerden im Stande der Ruhe oder bei 
der Arbeit, Knoten im Euter, Umrindern, unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, 
Vorhandensein von Krusten und Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanz- 
fläche — bestehen, sowie diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken oder der Seuche verdäch- 
tigen längere Zeit gestanden haben. 
III. Bakteriologische Antersuchung. 
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Untersuchungen 
von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (§ 330 Abs. 3) gelten folgende Grundsätze: 
1. Entnahme der Proben. 
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen ausgeschlossen 
ist. Imsbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme verwendet werden, desgleichen 
Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt werden, vor jedem Gebrauche 
sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf, kochendes Wasser oder über der Flamme 
sterilisiert werdeen. Es hat sich auch der die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme 
die Hände mit warmem Wasser und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektions- 
mittel nachzuspülen und hierauf zu trocknen. 
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen Unter- 
suchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge ausgeworfen wird. 
  
1) Um die Euterlymphdrüsen in ausreichender Weise abtasten zu können, ist es zunächst erforderlich, die 
Haut an der der Innenfläche des Schenkels zugekehrten Euterfläche mit den Spitzen des Zeige-, Mittel= und 
Ringfingers bis zur Schenkeleuterfalte in die Höhe zu schieben.
	        
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