Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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2. Offnung der Bauchhöhle. 
8 II. 
(1) Die Vorhaut und der Penis oder das Euter sind zurückzulegen, indem ihre Aufhänge- 
bänder durchschnitten werden. Dann ist die Bauchhöhle durch einen Längs= und Querschnitt 
zu öffnen. Der Längsschnitt erstreckt sich vom Schaufelknorpel bis zur Schambeinfuge, der 
Querschnitt vom hinteren Rande der letzten Rippe der einen Seite bis zum hinteren Rande der 
letzten Rippe der anderen Seite. Bei der Anlegung des Längsschnitts ist jede Verletzung der 
dicht an der Bauchwand gelegenen Organe zu vermeiden. Es ist deshalb zuerst nur ein ganz 
kleiner Einschnitt hinter dem Schaufelknorpel in das Bauchfell zu machen und beim Ein- 
schneiden darauf zu achten, ob Gas oder Flüssigkeit austritt, Durch den Einschnitt wird zuerst 
der Zeigefinger und sodann der Mittelfinger der linken Hand in die Bauchhöhle eingeführt und 
die Bauchdecke von den Eingeweiden der Bauchhöhle abgehoben und zwischen beiden Fingern 
der Schnitt durch die Bauchwand in der Richtung der Mittellinie und links vom Nabel bis zur 
Schambeinfuge fortgesetzt. Dann ist der Querschnitt zu machen, der am hinteren Rande der 
letzten Rippen verläuft und an dem außenseitigen Rande der großen Lendenmuskeln endet. 
(2) Nach dieser breiten Offnung der Bauchhöhle werden die allgemeinen Verhältnisse der 
Bauchhöhle bestimmt, zu denen ein etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt, die Lage und 
Farbe sowie das sonstige Aussehen der vorliegenden Teile und der Stand des Zwerchfells 
gehören. 
(3) Wenn die tödliche Krankheit an den Organen der Bauchhöhle zu suchen ist, empfiehlt 
es sich, an die Offnung der Bauchhöhle ihre Untersuchung (§ 13) sofort anzuschließen. In der 
Regel aber ist nach Offnung der Bauchhöhle und Feststellung ihrer allgemeinen Verhältnisse 
die Untersuchung der Brusthöhle vorzunehmen und hierauf erst die weitere Prüfung der 
Bauchhöhle auszuführen. 
3. Offnung und Untersuchung der Brusthöhle. 
8 12. 
(1) Zunächst werden die Weichteile vom Brustkorb abgelöst und untersucht. Wenn Ver— 
änderungen angetroffen werden, sind Schnitte durch die Brustwände zu legen. 
(2) Sodann werden die beiden Brustwände mit dem Messer oder mit einer Säge durch- 
trennt. Die Trennungslinien verlaufen auf jeder Seite von vorn nach hinten und liegen bei 
größeren Tieren etwa 10 cm über den Ansatzstellen der Rippenknorpel an die Rippen, bei 
kleineren Tieren an diesen Ansatzstellen. 
(3) Nun wird das Zwerchfell, soweit es zwischen den Endpunkten der Sägelinien angeheftet 
ist, dicht an den Knorpeln der falschen Rippen und dem Schaufelknorpel abgetrennt, das Brust- 
bein im Zusammenhange mit den Rippenknorpeln und den abgesägten Teilen der Knorpel- 
stücke der Rippen nach aufwärts geschlagen und dabei das Mittelfell und der Herzbeutel mit Ver- 
meidung jeder Verletzung des letzteren abgetrennt.
	        
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