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(4) Darauf werden das Brustbein mit dem Habichts-- und Schaufelknorpel, die Knorpel der
Rippen, die bei älteren Tieren verknöchert sind, und die abgesägten Teile der Knorpelendstücke
der Rippen geprüft.
(5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des Brustfells
bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß oder Gewicht fest-
zustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aussehen der einzelnen Lungen-
teile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der darin vorhandenen Lymphknoten,
und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben.
(6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. Hierbei sind zu
beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener ungewöhnlicher Inhalt, Be-
schaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutelblätter und die Dicke der
letzteren.
(7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt, Farbe,
Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der einzelnen Ab-
schnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des subperikardialen Gewebes. Nächstdem
folgt die Offnung des Herzens, das hierbei noch in seinem natürlichen Zusammenhang im
Kadaver verbleibt.
(8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile:
Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten
gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen
Offnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor= und Herzkammern durch vier
getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Offnung ist die Basis des Herzens zu schonen, weil
sich an sie die zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen anheften. Zuerst
wird die rechte Herzkammer, dann der rechte Vorhosf, ferner der linke Vorhof und endlich
die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt jedes Abschnitts wird nach Menge, Aussehen
und Gerinnungszustand bestimmt. Die Weite der Offnungen wird durch vorsichtiges
Einführen der zugespitzten Faust vom Vorhof aus festgestellt.
6 . Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils der Aorta
und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf folgt die
Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen gelegenen halbmond-
förmigen Klappen.
Endlich findet die volle Offnung der beiden Herzkammern statt, um die Beschaffen-
heit der zwischen den Vor= und Herzkammern gelegenen Klappen mit den zugehörigen
Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der Aorta und
Lungenarterie, der Scheidewand der Herz= und Vorkammern, der Innenhaut des Herzens
und des Herzmuskels (Dicke, Farbe und sonstige Beschaffenheit) festzustellen. Auch die
Untersuchung der Kranzgefäße darf nicht unterbleiben.
(9) Die Untersuchung der übrigen Teile der Lungenarterie ist mit derjenigen der Lunge
und die des Brustteils der Aorta mit derjenigen des Bauchteils zu verbinden.