Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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(10) Demnächst folgt die Untersuchung der Lungen. Um die Lungen genau untersuchen zu 
können, müssen sie aus der Brusthöhle herausgenommen werden. Dies muß vorsichtig ge- 
schehen, damit das Lungengewebe nicht zerrissen oder gedrückt wird. Sind Verwachsungen 
zwischen den Lungen und der Rippenwand vorhanden, so sind sie nicht zu durchschneiden, 
sondern es ist das Rippenfell an den betreffenden Stellen mitzuentfernen. Nachdem die 
Lungen herausgenommen worden sind, werden ihre Größe, Gestalt, Farbe und Konsistenz 
bestimmt. Endlich müssen große, glatte Einschnitte in die Lungen gemacht werden, um ihre 
innere Einrichtung festzustellen. Soll endlich der Zustand der Blutgefäße und Luftröhrenäste 
ermittelt werden, so müssen sie mit der Schere aufgeschnitten und bis in ihre Verästelungen 
verfolgt werden. 
(11) An die Untersuchung der Lungen schließt sich diejenige der oberen Abschnitte der 
Rippen an. 
(12) In denjenigen Fällen, in denen eine vollständige Zerlegung der Brustorgane aus 
irgend einem Grundenicht eerforderlich erscheint, es aber angezeigtist, ihre allgemeinen Verhältnisse 
kennen zu lernen oder nur ein einzelnes Organ genauer zu untersuchen, kann ein verkürztes Ver- 
fahren angewandt werden. Man nimmt die Lungen im Zusammenhange mit dem Herzen und 
den Halsorganen heraus und trennt hierauf die einzelnen Teile je nach Bedürfnis voneinander, 
um sie zu untersuchen, oder nimmt die Untersuchung vor, ohne den Zusammenhang der Teile 
aufzuheben. 
A. Untersuchung der Bauchhöhle. 
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(1) Bei der Untersuchung der Bauchhöhle und der in ihr gelegenen Organe ist eine bestimmte 
Reihenfolge einzuhalten, um den Zusammenhang der Teile möglichst wenig aufzuheben und 
kein Organ unbeachtet zu lassen. Es empfiehlt sich folgende Reihenfolge: Netz und Bauchfell 
der Bauchwand, Leer= und Hüftdarm, kleiner Grimmdarm, Blind= und großer Grimmdarm, 
Gekröse nebst Lymphknoten, Milz, Zwölffingerdarm und Magen, Gallengang, Leber, Bauch- 
speicheldrüse, Nieren, Nebennieren und Harnleiter, Harmblase, Geschlechtsteile (beim männ- 
lichen Tiere: Vorsteherdrüse, Samenblase, Hoden, Samenstrang, Rute und Harnröhre; beim 
weiblichen Tiere: Eierstöcke, Muttertrompeten, Gebärmutter und Scheide), Mastdarm, Zwerch- 
fell, große Gefäße, Muskeln und Knochen der Wirbelsäule und des Beckens. 
(2) Wenn größere Veränderungen in der Verbindung und dem Zusammenhange der in der 
Bauchhöhle gelegenen Organe eingetreten sind, so ist es zulässig, die Organe im Zusammen- 
hange herauszunehmen und außerhalb des Körpers weiter zu untersuchen. Aber auch in diesen 
Fällen empfiehlt es sich, diejenigen Organe, die sich ohne Schwierigkeiten erreichen lassen, in 
der vorgeschriebenen Reihenfolge zu prüfen, um dadurch den Rest der Organe, die im Zusammen- 
hang auszulösen sind, möglichst zu verkleinern.
	        
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