Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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stimmen, und demnächst dasselbe an der anderen Seite ausgeführt. Jetzt wird der Sichelfort- 
satz vom Siebbein abgetrennt und zurückgeschlagen. Dann wird das Gehirn herausgenommen 
und die Beschaffenheit der weichen Hirnhaut an den Seitenteilen und am Grunde des Gehirns 
bestimmt. Nachdem ferner die Größe und Gestalt der Hirnwindungen festgestellt worden ist, 
werden die Seitenkammern des Gehirns geöffnet. Hat man dann den Inhalt und die Ausdeh- 
nung der Seitenkammern, die Beschaffenheit ihrer Wandungen und der Adergeflechte ermittelt, 
so legt man eine Reihe glatter Schnitte durch die Halbkugeln des Großhirns, die gestreiften Körper 
und die Sehhügel. Man spaltet durch einen senkrechten Schnitt die Vierhũgel und das Kleinhirn 
bis in die Sylvische Wasserleitung und die vierte Hirnkammer und durchschneidet die Brücke 
und das verlängerte Mark. An allen Teilen sind Farbe, Füllung der Gefäße und Festigkeit zu 
bestimmen. Am Schlusse untersucht man die harte Hirnhaut am Schädelgrunde, die Blutleiter 
und nach Entfernung der harten Hirnhaut die Knochen an den Seiten und am Grunde der 
Schädelhöhle. 
7. Offnung und Untersuchung der Nasenhöhle nebst Nebenhöhlen und Maulhöhle. 
§l 16. 
(1) Zunächst sind die Weichteile, die an den Seiten des Kopfes liegen, und die Speichel- 
drüsen zu untersuchen. Darauf wird der Unterkiefer vom Oberkiefer abgetrennt und dabei die 
Beschaffenheit der Backen bestimmt. Weiter wird das Verhalten der Zähne, des Zahnfileisches, 
des harten und weichen Gaumens ermittelt. Darauf wird der Oberkiefer im Pfeildurchmesser dicht 
neben der Nasenscheidewand durchsägt und die Nasenscheidewand herausgeschnitten. Ferner 
wird der Inhalt der Nasenhöhle und die Beschaffenheit der Schleimhaut untersucht. Nächstdem 
werden Stirn= und Oberkieferhöhlen geöffnet und ihr Inhalt und ihre Beschaffenheit bestimmt. 
Endlich folgt die genaue Untersuchung der übrigen Kopfknochen (vgl. & 15). 
(2) Ist die Untersuchung eines Auges vorzunehmen, so wird es aus der Augenhöhle im 
ganzen entfernt und durch einen Aquatorialschnitt in zwei Hälften zerlegt. Darauf folgt die 
Untersuchung der einzelnen Teile. 
(3) Zur Untersuchung des mittleren und inneren Ohres ist ein senkrechter Sägeschnitt durch 
die Paukenhöhle zu legen, der den inneren und den äußeren Gehörgang öffnet. 
8. Untersuchung der Gliedmaßen. 
817. 
Nachdem die Haut abgezogen worden ist, erfolgt die Untersuchung der Gliedmaßen im 
allgemeinen im Anschluß an die anatomische Einrichtung der Teile und an etwa vorhandene, 
im einzelnen Falle sich schon von außen kennzeichnende Veränderungen. Insbesondere ist das 
Verhalten der großen Blutgefäße, die unter Umständen ihrem ganzen Verlaufe nach freigelegt 
und geöffnet werden müssen, der großen Lymphgefäße mit den sich anschließenden Lymph—
	        
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