Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

531 
Anlage zu der Anweisung für das 
  
Zerlegungsverfahren bei Viehseuchen. 
  
Niederschrift über die Zerlegung verendeter oder 
getöteter Tiere. 
  
  
  
  
Ausgenommenin......·........·.........·......·.............................................. 
am........·..... ten.....·................... 19 
Es wurde heute vor mittag Uhrin 
nach- 
der Kadaver d. am 
ten 19»»...· ..»»»··».....»......·..·· r verendeten, 
getöteten, 
d;;. ·....................·...·...· zu 
gehörigen besichtigt und geöffnet. 
Die äußere und innere Besichtigung wurde durch den Oberamtstierarzt 
zu........................ vorgenommen. 
An der Zerlegung nahm der von dem Besitzer des Tieres zugezogene Tierarzt 
teil. 
Außerdem wohnten der Zerlegung bei:) ......................·.............·..............·....·........·..............................·..... 
A.jiußete23estchtigung. 
a. Der Körper im allgemeinen. 
Geschlecht. 
Farbe der Haare: 
Abzeichen: 
Alter: 
. Größe: 
. Körperbuouu:: 
Ernährungszustand: 
Zeichen des Todes (Totenstarre): 
9. Zeichen der Fäulnis: 
*) An dieser Stelle sind die Namen des etwa anwesenden Beamten der Polizeibehörde und des anwesenden 
Besitzers oder seines Stellvertreters einzutragen. 
S— 
G□O# 
  
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