Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

72. 
73. 
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79. 
80. 
534 
Ungewöhnlicher Inhalt der Nasenhöhle und Nebenhöhlen 
(Stirn= und Oberkieferhöhle): 
Schleimhaut der Höhlen:. . 
Die übrigen Knochen des Kopfes ciehe e):):):) 
Augen 
Ohren: 
  
  
  
g. Gliedmaßen. 
Blutgefäße, Lymphgefäße, Lymphknoten, Gelenke, Knochen, 
Muskeln, Hufe und Klauen: 
h. Offnung des Wirbelkanals. 
Häute des Rückenmarkes: 
Rückenmark: 
Wirbel und Wirbelscheiben: 
C. Gutachten. 
Unterschrift des Oberamtstierarztes: 
Erklärung und Unterschrift des etwa vom Besitzer des Tieres zugezogenen Tierarztes: 
Unterschrifien des anwesenden Beamten der Polizeibehörde und des etwa 
zugezogenen Protokollführers: 
Anmerkung : 
Findet die Zerlegung gleichzeitig zur Feststeliung des Krankheitszustandes 
rücksichtlich der Entschädigungsleistung statt, so ist in dem Gutachten anzugeben, 
ob nach dem Gesamtbefund ein Entschädigungsfall im Sinne des § 66 des Reichs- 
gesetzes oder des Art. 3 des Ausführungsgesetzes vorliegt, und bejahendenfalls, 
ob nicht ein Ausschließungsgrund (5# 70 und 72 des Reichsgesetzes und Art. 5 bis 7 
des Ausführungsgesetzes) vorhanden ist (Art. 17 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes).
	        
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