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VI
Mai.
. Königliche Verordnung, betreffend die Zuständigkeit zur Genehmigung von Ortsbau-
plänen in Böckingen, Obertürkheim, Wildbad und Friedrichshafen. 119.
. Zivilkammer des Landgerichts Ravensburg. Bekanntmachung, betreffen
ein Familienstatut des Freiherrn Eduard von Hornstein-Grüningen in Grüningen, Oberamt Ried-
lingen. 120.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsab=
teilung. Verfügung, betreffend Verrichtungen der Bahbnaussichtsbehörde nach dem Bahn-
einheitengesetz. 120.
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug der Maß. und Gewickus-
ordnung (Eichverfügung). 121.
. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung
zur Erwerbung des für den Bau einer Eisenbahn vom Bahnhof Maulbronn nach der Stadt Maul-
bronn erforderlichen Grundeigentums im Wege der Zwangsenteignung. 133.
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Beschäftigung von Arbeiterinnen
und jugendlichen Arbeitern in Walz= und Hammerwerken. 154.
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in den Ver-
einigten Staaten von Amerika und in Canada. 154.
Gesetz, betreffend einen Ersten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1911
bis 31. März 1913. 151.
Gesetz, betreffend einen Zweiten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April
1911 bis 31. März 1913. 152.
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung,
des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Staatsprüfung im Bau-
fach. 182.
Juni.
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend
die Ermächtigung des Kaiserlichen Konsulats in Constantza zur Zurückstellung militärpflichtiger
Deutscher. 155.
Gesetz, betreffend einen Dritten Nachtrag zu dem Finanzgesetz für die Finanzperiode 1. April 1911
bis 31. März 1913. 157.
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, be-
treffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in
Italien. 183.
Gesetz über die Berufsvormundschaft. 158.