5
t) nähere Bestimmungen über die Abnahme der Arbeiten und Lieferungen, den
Zeitpunkt der Abnahme und der Ausbezahlung des Restguthabens, bei größeren
Vergebungen über die Abschlagszahlungen sowie über die Dauer und den Um-
fang der Gewährleistung;
9) die Bestimmung, daß der Unternehmer an die von ihm angegebenen Arbeits-
löhne und Arbeitszeiten oder, soweit Tarifgemeinschaften oder ähnliche Verein-
barungen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeiter bestehen, an
die von diesen festgestellten Arbeitsbedingungen gebunden sei;
h) die Bestimmung, daß bei Bauarbeiten, soweit es nach ihrer Art angezeigt
erscheint, vom Unternehmer in erster Linie geeignete einheimische Arbeiter ver-
wendet und im übrigen Reichsangehörige vor Ausländern berücksichtigt werden,
und daß der Unternehmer überall dort, wo für die Arbeiter keine ausreichende
Unterkunft zu finden ist, für eine solche zu sorgen hat;
i) die Bestimmung, daß der Unternehmer, falls er zur Ausführung der ihm über-
tragenen Arbeiten für seinen Betrieb weitere Arbeiter einstellen muß und hiezu
fremder Vermittlung bedarf, sich in erster Linie des vorhandenen öffentlichen
Arbeitsnachweises zu bedienen hat.
IV. Inhalt und Ausführung der Verträge.
A. Allgemeines.
Die Verbindlichkeiten, die den Unternehmern auferlegt werden, dürfen das Maß
nicht überschreiten, das Privatpersonen sich in ähnlichen Fällen auszubedingen pflegen.
In den Verträgen sind nicht nur die Pflichten, sondern auch die Rechte der Unter-
nehmer zu verzeichnen.
. Zahlung.
1. Nach Vollendung der Arbeit oder der Lieferung ist die Abnahme und Zahlung
Möglichst zu beschleunigen.
2. Verzögert sich die Zahlung infolge der notwendigen, genauen Feststellung des Ge-