Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Anlage zum Beamtengesetz. 
  
Verzeichnis der auf Lebenszeit anzustellenden Beamten. 
I. Bei dem Staatsministerium, den Ministerien und den Kollegialbehörden: 
Ständige Räte des Staatsministeriums, Direktoren, Ministerialräte (vortragende Räte), Räte, Kanzlei- 
direktoren, Landrichter, Amtsrichter und etatsmäßige Assessoren bei dem Staatsministerium und 
den Ministerien, 
Vorstände und Mitglieder der Kollegialbehörden, 
Expeditoren, 
Geheime und Ministerialkanzlisten, Oberkanzlisten. 
II. Die übrigen Beamten der einzelnen Departements: 
A. Departement der Justiz: 
der Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht, Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte bei den 
Landgerichten, 
Amtsrichter, 
Expeditoren der Staatsanwaltschaften und des Amtsgerichts Stuttgart Stadt, 
Bezirksnotare, 
Vorstände und Inspektoren der gerichtlichen Strafanstalten, 
der Hausarzt an der Irrenabteilung der Strafanstalt auf Hohenasperg. 
B. Departement der auswärtigen Angelegenheiten: 
a) Politische Abteilung: 
Gesandte, Geschäftsträger, Gesandtschaftssekretäre und Gesandtschaftsoberkanzlisten; 
b) Verkehrsanstalten: 
Eisenbahn= und Bodenseedampfschiffahrtsverwaltung: 
Betriebsoberinspektoren, der Obermaschinenmeister, Vorstände der Eisenbahnhauptkasse und der Eisen- 
bahnhauptmagazinverwaltung und Bureauvorstände in Ratsstellung, 
Eisenbahnbauinspektoren des inneren Dienstes (einschließlich der im maschinentechnischen Dienst), 
Eisenbahnbetriebsinspektoren des inneren Dienstes (Eisenbahnbetriebs= und Verkehrskontrolleure, 
Bureauvorstände, Hilfsreferenten im administrativen Dienst der Eisenbahnverwaltung), 
Eisenbahnbetriebsinspektoren des äußeren Dienstes,
	        
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