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Vorstände der landwirtschaftlichen Winterschulen (Landwirtschaftsinspektoren s. Departement
des Innern);
bei den technischen Unterrichtsanstalten:
der erste Verwaltungsbeamte (Amtmann), der zweite Verwaltungsbeamte (Kassier), ordentliche
und außerordentliche Professoren, der Maschineninspektor am Ingenieurlaboratorium, der
Ingenieur für Mikrographie und der erste Techniker (Betriebsingenieur) an der Material-
prüfungsanstalt der Technischen Hochschule,
der Vorstand sowie Hauptlehrer der Baugewerkeschule, Vorstände und Hauptlehrer der Gewerbe-
und Handelsschulen, sowie die vorwiegend an diesen Schulen tätigen, an ihnen und zugleich an
anderen öffentlichen Schulanstalten im Hauptberuf beschäftigten Fachlehrer;
bei den höheren Schulen:
Vorstände und Hauptlehrer an den öffentlichen höheren Schulen einschließlich der niederen
evangelisch-theologischen Seminare, sowie an den Bürger= und Elementarschulen;
bei den Lehrerbildungsanstalten und Volksschulen:
der Vorstand und Hauptlehrer der Turnlehrerbildungsanstalt,
Hauptlehrer und Lehrerinnen des höheren Lehrerinnenseminars,
Vorstände und wissenschaftliche Hauptlehrer der Lehrer-- und Lehrerinnenbildungsanstalten
für die Volksschulen,
Bezirksschulaufseher im Hauptamt;
bei den Erziehungshäufsern des Staats:
Vorstände (Oberinspektoren) und Okonomieverwalter der Waisenhäuser,
Vorstände (Oberinspektoren) der Taubstummen- und Blindenanstalten;
bei den wissenschaftlichen Sammlungen des Staats:
der Oberbibliothekar, Bibliothekare, der Hilfsbibliothekar, Expeditoren und Sekretäre der Landes-
bibliothek,
der Vorstand, Konservatoren und wissenschaftliche Assistenten der Naturaliensammlung;
bei der Akademie der bildenden Künste und den Kunstsammlungen
des Staats:
ordentliche Professoren der Akademie der bildenden Künste,
der Vorstand der Gemäldegalerie,