Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens. 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in 
Niederländisch Indien und auf den philippinen. Vom 3. Oktober 1912. 
Die vom Reichskanzler erlassenen Bekanntmachungen vom 28. August 1912 
(Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1912 Nr. 41 S. 688 und 689) werden zur 
allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 3. Oktober 1912. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. med. W. Schüffner in Tandjong Morawa bei Medan 
(Sumatra) ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt 
worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglich- 
keit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in 
Niederländisch Indien haben. 
Berlin, den 28. August 1912. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Glaßer. 
Bekanntmachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1901 (Zentralblatt S. 190)7) wird hier- 
durch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem Arzte Dr. Heinz Schmid in Manil für 
den Fall der Behinderung des Untersuchungsarztes Dr. Otto Bartels daselbst auf Grund des § 42 
Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden ist, Zeugnisse der in § 42 
Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflchtigen 
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt auf den Philippinen haben. 
Berlin, den 28. August 1912. Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Glaßer. 
*) Reg. Bl. 1901 S. 206.
	        
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