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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffrud die Erweiterung des Gczirks eines Gewerbegerichts. Vom 8. Oktober 1912.
Der Bezirk des Gewerbegerichts Tübingen (zu vergl. Bekanntmachung vom
6. März 1901, Reg.Bl. S. 57) umfaßt seit 1. Oktober 1912 neben der Stadtgemeinde
Tübingen auch die Gemeinden Derendingen und Lustnau.
Stuttgart, den 8. Oktober 1912. Pischek.
Verfügung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen ans der Schweiz.
Vom 15. Oktober 1912.
Im Hinblick auf den Stand der Maul= und Klauenseuche in der Schweiz wird
das unter dem 21. September 1910 (Reg. Bl. S. 492) erlassene Verbot der Einfuhr
und Durchfuhr von Rindern und Ziegen aus den Kantonen Appenzell und Schwyz
nach und durch Württemberg mit Wirkung vom 20. ds. Mts. an zurückgenommen.
Hiernach erfaßt das Verbot zur Zeit noch die Kantone Genf, Glarus, Graubünden,
Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis und Zürich.
Die Einfuhr und Durchfuhr aus den übrigen Kantonen der Schweiz ist unter
den Bedingungen der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 21. September
1910 (Reg. Bl. S. 492) mit der Maßgabe gestattet, daß sie außer über Friedrichshafen
bis auf weiteres auch über die Badischen Grenzeintrittsstellen stattfinden darf.
Stuttgart, den 15. Oktober 1912. Pischek.
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens,
betreffend die Abänderung einiger Volksschulbestimmungen zum Volksschulgeschh vom I7. August 1909.
Vom 11. Oktober 1912.
Auf Grund der K. Verordnung vom 12. September 1912, betreffend die Ordnungs-
strafen gegen Volksschullehrer, (Reg. Bl. S. 627) wird verfügt:
1) § 2 Nr. 12 Abs. 2 der Verfügung vom 1. März 1910 über den Wirkungskreis
des Bezirksschulaufsehers (Reg. Bl. S. 165) wird durch folgende Bestimmung ersetzt: