Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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1. Die Wahl ist genau am dreißigsten Tage nach dem Erscheinen der gegenwärtigen 
Verfügung im Regierungsblatt, also am 
Mittwoch, den 18. Dezember 1912, 
in allen Abstimmungedistrikten gleichzeitig vorzunehmen. 
II. Die Wahl wird auf Grund derselben Wählerlisten, nach denselben Abstimmungs- 
distrikten und bei gleicher Besetzung der Distriktswahlkommissionen, wie die voran- 
gegangenen Wahlen der Abgeordneten der Oberamtsbezirke und Städte vorgenommen. 
Personen, welche bei den vorangegangenen allgemeinen Wahlen der Oberamts- 
bezirke und Städte für zum Abgeordneten eines Oberamtsbezirks oder einer Stadt gewählt 
von der Oberamtswahlkommission erklärt worden sind, sind nicht wählbar, auch wenn sie 
die Wahl nicht angenommen haben sollten. 
III. Zu Mitgliedern der gemeinsamen Landeswahlkommission mit dem Sitze in 
Stuttgart, sowic zu deren Stellvertretern werden die nachstehenden Personen auf die 
Dauer der Wahlperiode beziehungsweise für den Fall ihres vorherigen Ausscheidens aus 
dem von ihnen bekleideten Staats= oder Gemeindeamt auf die Dauer dieses Amts 
berufen: 
1) Ministerialdirektor von Scheurlen, Vorstand der Ministerialabteilung für 
das Hochbauwesen, Vorsitzender; Stellvertreter: Ministerialrat von Pflei- 
derer im Ministerium des Innern; 
2) Ministerialrat Frie del im Ministerium des Innern; Stellvertreter: Ministerial- 
rat D#r. Bechtle im Ministerium des Innern; 
3) Regierungsrat IDr. Neuschler im Ministerium des Innern; Stellvertreter: 
Regierungsrat l)#r. Hofacker im Ministerium des Innern; 
4) Kaufmann Adolf Stübler, Gemeinderat in Stuttgart; Stellvertreter: 
Gewerbelehrer Friedrich Oberer, Bürgerausschußmitglied in Heilbronn;
	        
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