Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Ausland. Arztliche Untersuchung militärpflichtiger Deutscher im Ausland s. Arztliche Zeugnisse. 
28. 105. 106. I154. 183. 768. 768. 876. 878. 915. 
Ermächtigung des Kaiserlichen Konsulats in Constantza zur Zurückstellung militär- 
pflichtiger Deutscher. 155. 
Tarifermäßigungen für Handlungsreisende auf österreichischen, ungarischen und bosnisch- 
herzegowinischen Eisenbahnen. 904. 
S. a. Bieheinfuhr. 
Automobile l. Kraftfahrzeuge. 
B. 
Baden. Staatsvertrag zwischen Württemberg, Bayern und Baden einerseits und Preußen anderer- 
seits zur Regelung der Lotterieverhältnisse. 161. 
Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden über die Herstellung weiterer Eisen- 
bahnverbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten und Nachtragsübereinkommen 
zu diesem Staatsvertrage. 176. 
Bahneinheitengesetz. Verrichtungen der Bahnaussichtsbehörde. 120. 
Bahnen (. Eisenbahnen. 
Bauaufzüge. Verfügung. 916. 
Baudenkmale. Verfügung. 10. 
Baufach. Staatsprüfung. 182. 
Bauordnung. Verfügung über Baudenkmale. 10. 
Zuständigkeit zur Genehmigung von Ortsbauplänen in Böckingen, Obertürkheim, 
Mildbad und Friedrichshafen. 119. 
Verfügung, betreffend Bauaufzüge. 916. 
Bausachen. Feuerpolizeiordnung. 591. 592. 
S. a. Bauordnung. 
Bayern. Staatsvertrag zwischen Württemberg, Bayern und Baden einerseits und Preußen anderer- 
seits zur Regelung der Lotterieverhältnisse. 161. 
Beamte. Berufsvormundschaft von Beamten. Gesetz. 158. — Vollzugsverfügung. 771. 
K. Verordnung, betreffend die Ordnungsstrafen. 188. 
Gesetz, betreffend die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte (Oberamtsarztgesetz). 270. 
Text des Beamtengesetzes. 715. 
Beamtengesetz. Lehrergesetz (Art. 16). 235. 
Text des Beamtengesetzes. 715. 
Befähigung zur Anstellung als Landwirtschaftslehrer und Sachverständiger für das Gesamtgebiet 
der Landwirtschaft. 31. 
Beirat fur die Gartenbauschule in Hohenheim. Einsetzung eines solchen. 15. 
Belgien. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 28.
	        
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