Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Jugendfürsorge. Gesetz über die Berufsvormundschaft. 158. — Vollzugsverfügungen: Be- 
rufsvormundschaft von Beamten. 771. — von Anstaltsvorständen. 778. 
Berufsvormundschaft der Anstaltsvorstände über Fürsorgezöglinge (Anderung der 
Vollzugsverfügung zum Fürsorgeerziehungsgesetz). 782. Berichtigung. 912. 
Jugendliche Arbeiter in Walz= und Hammerwerken. Beschäftigung. 154. 
Juristische Personen. Genehmigung folgender Stiftungen: 
von Breitschwert'sche Stiftung für württembergische evangelische Studierende der 
Rechtswissenschaft. 30. 
Dr Frank-Oberaspach-Werkstatt-Stiftung in Stuttgart. 69. 
von Besserer'sche Rentenstiftung in Ulm. 784. 
K. 
Kalender, amtlicher. Herausgabe. 27. 
Kammern. Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. 71. 628. 
Anderung des §& 164 der Verfassungsurkunde. 223. 
Auflösung der Ständeversammlung. 635. 
Vornahme einer neuen Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer der Stände- 
versammlung. 701. 
Wahl der Mitglieder des ritterschaftlichen Adels zur Ersten Kammer. 706. 
Vornahme der Wahl der Abgeordneten der Landeswahlkreise. 878. 
Einberufung der Ständeversammlung. 913. 
Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Stuttgart. Errichtung einer dritten 
Kammer. 875. 
Kanada (. Canada. 
Katholische Konvikte s. Konvikte. 
Kaufmannsgerichte. Errichtung eines solchen. 14. 
Kirchen. Gesetz, betreffend die israelitische Religionsgemeinschaft. 224. 
Kirchendienst. Die staatlichen Aufwendungen für die Ausbildung der Zöglinge der evangelisch- 
theologischen Seminare. 543. 544. — der katholischen Konvikte. 546. 
Rlassenlotterie, Preußisch-Süddeutsche. Staatsvertrag zwischen Württemberg, Bayern und 
Baden einerseits und Preußen andererseits zur Regelung der Lotterieverhältnisse. 161. 
Erledigung der nach Art. 5 Abs. 1 des Lotterievertrags mit Preußen der Landesbehörde 
zukommenden Geschäfte. 221. 
Knickenhöfle (. Altfürstenhütte. 
Körpermaße. Abgekürzte Bezeichnungen. 181. 
Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gesetz, betreffend die ifraelitische Religions- 
gemeinschaft. 224.
	        
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