Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1912 (89)

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Minderjährige. (Forts.) 
Berufsvormundschaft der Anstaltsvorstände über Fürsorgezöglinge (Änderung der 
Vollzugsverfügung zum Fürsorgeerziehungsgesetz). 782. Berichtigung. 912. 
Mineralische Ole. Lagerung und Aufbewahrung. 184. 
Mittlerer Finanzdienst. Prüfung. 5. 
Motorwagen (. Kraftfahrzeuge. 
Mündel (. Minderjährige. 
N. 
Nebenbahnen. Verrichtungen der Bahnaufsichtsbehörde nach dem Bahneinheitengesetz. 120. 
Staatsvertrag zwischen Württemberg und Baden über die Herstellung weiterer Eisen- 
bahnverbindungen zwischen den beiderseitigen Staatsgebieten und Nachtragsübereinkommen 
zu diesem Staatsvertrage. 176. 
Niederländisch Indien. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 768. 
Norwegen. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 878. 
Nürtingen. Errichtung eines Gewerbegerichts. 29. 
Nusplingen — Spaichingen (Eisenbahn). Zwangsenteignung. 613. 
O. 
Oberamtsarztgesetz. Gesetz, betreffend die Dienstverhältnisse der Oberamtsärzte. 270. 
Obertürkheim. Zuständigkeit zur Genehmigung von Ortsbauplänen. 119. 
Oberversicherungsamt. Errichtung. 787. 
Ole, mineralische. Lagerung und Aufbewahrung. 184. 
Osterreich. Gesundheitspolizeiliche Maßregeln im Falle der Beschäftigung österreichisch--polnischer 
Wanderarbeiter. 100. 
Tarifermäßigungen für Handlungsreisende auf österreichischen, ungarischen und bosnisch- 
herzegowinischen Eisenbahnen. 904. 
Ordnungsstrafen. K. Verordnung. 188. 
Ordnungsstrafen gegen Volksschullehrer. 627. 769. 
Ortsbaupläne. Zuständigkeit zur Genehmigung in Böckingen, Obertürkheim, Wildbad und 
Friedrichshafen. 119. 
P. 
Paraguay. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 105. 
Pensionsbeihilfen aus Reichspensionsfonds. Einkommenserklärungen der Empfänger. 21. 
Pensionskasse für Körperschaftsbeamte. Ubergangsbestimmungen zur Ausführung 
der Reichsversicherungsordnung. 676. 
Peru. Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche. 876.
	        
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