Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Präparator (Gehilfe) am Laboratorium für reine und pharmazeutische Chemie an der 
Technischen Hochschule, Hilfspräparator an der Naturaliensammlung, 
Schloßmesner in Tübingen, 
Schreibgehilfe an der Klinik für Gemüts= und Nervenkrankheiten in Tübingen, 
Unteraufseher am evangelisch-theologischen Seminar und am Wilhelmsstift in Tübingen. 
5) Im Finanzdepartement. 
Schloßkastellan, Alleenaufseher, Schloßknecht in Ludwigsburg, 
Güteraufseher in Weingarten, 
Grenzaufseher, Zucker= und Salzsteueraufseher, Zolleinnehmer. 
II. Nicht etatmäßig angestellte Beamte. 
1) Im Justizdepartement. 
Die an den Strafanstalten angestellten oder beschäftigten Arzte, Organisten, Mesner, 
Gesang= und Zeichenlehrer und Knechte, 
die bei den amtsgerichtlichen Gefängnissen mit Regiebetrieb angestellten Gehilfen, 
der Scharfrichter, 
die Hilfsschreiber. 
2) Im Departement der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Die nicht etatmäßig angestellten Personen mit Ausnahme 
der Anwärter für den höheren, den Sekretär= und den Assistentendienst (Eisenbahn- 
und Postassessoren, Referendare, Eisenbahn= und Postpraktikanten erster und zweiter 
Klasse, Eisenbahn= und Postgehilfen, Eisenbahn= und Postanwärter), der nicht etat- 
mäßigen technischen Beamten (Regierungsbaumeister, Diplomingenieure, geprüfte 
und ungeprüfte Feldmesser, Bau= und Maschinentechniker) und der Eisenbahn= und 
Postanwärterinnen. 
3) Im Departement des Innern. 
Die Hilfsschreiber, 
die für einzelne Straßenbauten verwendeten Bauführer, 
die Arzte an den Arbeitshäusern, 
die Organisten und Mesner an den Staateirrenanstalten, 
die bei der Zentralstelle für die Landwirtschaft mit ständigem Gehalt aufsgestellten speziellen 
Sachverständigen, deren Dienstleistung eine Nebenbeschäftigung bildet, 
die Gestütswarte.
	        
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