Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Gekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend die Genehmigung der Familienstisftung der Grüder Valentin und Gerorg Thierer in 
Gussenstadt, Gberamts BHeidenheim. Vom 11. April 1913. 
Seine Königliche Majestät haben am 11. April d. Is. der Familien- 
stiftung der Brüder Valentin und Georg Thierer in Gussenstadt, Oberamts Heiden- 
heim, die nachgesuchte Genehmigung allergnädigst zu erteilen geruht. 
Stuttgart, den 11. April 1913. 
Schmidlin. 
  
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpstichtige Deutsche in den 
Vereinigten Staaten von Amerika oder in Canada. Vom 3. April 1913. 
Die vom Reichskanzler erlassenen Bekanntmachungen vom 22. März 1913 (Zentral- 
blatt für das Deutsche Reich von 1913 Nr. 15 S. 412) werden zur allgemeinen 
Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 3. April 1913. 
Fleischhauer. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte, Oberarzt der Reserve Dr Ernst Jonas in St. Louis, ist auf Grund 
des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 
Ziffer 1a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen 
auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika oder in 
Canada haben. 
Berlin, den 22. März 1913. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp.
	        
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