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den Bahnhof Buchau in nordwestlicher Richtung, kreuzt die Ortsstraße Buchau-Kappel
schienengleich und führt in westlicher Richtung zum Kanzachbach, den sie beim Vollochhof
erreicht. Von hier aus zieht sich die Bahn bald auf der linken bald auf der rechten
Seite der Kanzach in nordwestlicher Richtung hin, sie berührt die Orte Kanzach,
Dürmentingen, Burgau und Hailtingen, kreuzt in Hailtingen die Straße Uttenweiler—
Riedlingen in Schienenhöhe, gelangt über den Ort Göffingen nach Unlingen, kreuzt
bei diesem Ort die Staatsstraße Ehingen-Riedlingen schienengleich und erreicht ans dem
Tal nach Westen abbiegend in kurzer Steigung die Hochfläche beim Vöhringer Hof.
Der Donaubahneinschnitt wird mit einer Brücke bei der Grenze der Markungen Unlingen
und Riedlingen überschritten. Die Linie senkt sich hierauf zwischen der Schwarzach
und der Donaubahn auf die Höhe dieser Bahn und läuft dann etwa 1 km neben deren
Gleis her bis zu dem Bahnhof Riedlingen, wo sie auf dem Bahnhofvorplatz endigt.
An Zwischenstationen sind vorgesehen: Kappel, Volloch-Dürnau, Kanzach, Seelenwald,
Dürmentingen, Burgau, Hailtingen, Göffingen und Unlingen Ort.
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn-
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Gegeben Stuttgart, den 14. April 1913.
Wilhelm.
Weigsäcker., von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler. Habermaas.
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Erweiterung des Bezirks eines Gewerbegerichts. Vom 15. April 1913.
Der Bezirk des Gewerbegerichts Geislingen umfaßt seit 24. Februar 1913
neben der Stadtgemeinde Geislingen auch die Gemeinden Gingena. d. Fils,
Kleinsüßen und Kuchen.
Stuttgart, den 15. April 1913. Fleischhauer.