139
12.
Negierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Inhalt:
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Genehmigung der J. G. Kispert'schen Familienstiftung
in Ulm. Vom 13. Juni 1913. S. 139. — Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegen-
heiten, Verkehrsabteilung, betreffend die Anderung der Telegraphenordnung für Württemberg. Vom
27. Juni 1913. S. 139. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Ungarn. Vom
4. Juni 1918. S. 143. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr
von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. Vom 25. Juni 1913. S. 144. — Bekanntmachung des
M. dizinalkollegiums, Abteilung für die Staatskrankenanstalten, betreffend die Verpflegungsgelder der
Staatsirrenanstalten. Vom 30. Juni 1913. S. 144.
Bekanntmachung des Justizministeriums,
betreffend die Genehmigung der 3. G. Rispert'schen Familienstiftung in Ulm. Vom 13. Juni 1913.
Seine Königliche Majestät haben am 12. Juni ds. Is. die J. G. Kis-
pert'sche Familienstiftung in Ulm allergnädigst zu genehmigen geruht.
Stuttgart, den 13. Juni 1913.
Schmidlin.
HBekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
Verkehrsabteilung,
betreffend die Anderung der Telegraphenordnung für Württemberg. Vom 27. Juni 1913.
Die Telegraphenordnung für Württemberg vom 13. Juli 1904 wird wie folgt ge-
ändert:
1) Im § 6 unter 1) 1) ist hinter „erscheinen,“ einzuschalten:
0) bei Funkentelegrammen auch der Name des Schiffes, wenn er so geschrieben ist,
wie er in der ersten Spalte des Internationalen Verzeichnisses der Funkentele-
graphenstationen steht,