Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Gehalt des Textes nach dessen Eigenart zu entwickeln und die vom Schriftsteller gewählten 
Darstellungsmittel klarzulegen. 
3. Ein in der Fremdsprache abzufassender Aufsatz über einen Gegenstand der Literatur 
oder Kultur, wobei drei Aufgaben, eine aus dem Mittelalter und zwei aus der neueren 
Zeit, zur Wahl gestellt werden. 
aih Die mündliche Prüfung besteht in: 
1. Übersetzung und Erklärung eines einfacheren Textes der älteren Zeit; 
2. Übersetzung und Erklärung eines schwierigeren Textes der neueren Zeit; 
3. Beantwortung von Fragen über Sprache und Literatur von den Anfängen bis 
zur Gegenwart und über die wichtigeren Erscheinungen der Kultur und Geschichte der drei 
letzten Jahrhunderte. 
(1) Verlangt wird: 
1. Lautreine Aussprache, sowie Richtigkeit und Gewandtheit im freien mündlichen 
und schriftlichen Gebrauch der Sprache; 
2. eingehendere Kenntnis der wissenschaftlichen Grammatik der lebenden Sprache; 
3. übersichtliche Kenntnis der älteren Literatur, Vertrautheit mit dem allgemeinen 
Entwicklungsgang der neueren Literatur, sowie mit den Haupterscheinungen der Kultur 
und Geschichte seit dem Beginn der Neuzeit; 
4. Bekanntschaft mit den bedeutendsten Werken der neueren Literatur und genauere, 
auf eingehender Lektüre beruhende Kenntnis eines hervorragenden Schriftstellers aus 
jedem der drei letzten Jahrhunderte. « 
(11)GegeustandderschriftlichenPrüflcitgfinp: 
1. Diktat; Übersetzung eines deutschen Originaltextes in die Fremdsprache; Über— 
setzung eines fremdsprachlichen Textes ins Deutsche. 
2. Eine in deutscher Sprache abzufassende Erklärung eines fremdsprachlichen Textes 
aus neuerer Zeit nach Inhalt und Form. Hiebei hat der Kandidat in erster Linie den
	        
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