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Gehalt des Textes nach dessen Eigenart zu entwickeln und die vom Schriftsteller gewählten
Darstellungsmittel klarzulegen.
3. Ein in der Fremdsprache abzufassender Aufsatz über einen Gegenstand der Literatur
oder Kultur der neueren Zeit, wobei zwei Aufgaben zur Wahl gestellt werden.
ull) Die mündliche Prüfung besteht in:
1. Ubersetzung und Erklärung eines schwierigeren Textes der neueren Zeit;
2. Beantwortung von Fragen über die wissenschaftliche Grammatik der lebenden
Sprache und über die wichtigeren Erscheinungen der Literatur, Kultur und Geschichte
der drei letzten Jahrhunderte.
§ 13. Deutsch.
(1, Der Kandidat hat neben gründlicher Durchbildung im mündlichen und schriftlichen
Gebrauch der Sprache nachzuweisen:
1. Kenntnis der Geschichte der Sprache, einschließlich der Elemente des Gotischen
und Althochdeutschen;
2. Übersicht über den Entwicklungsgang der deutschen Literatur in ihrem Zusammen-
hang mit der Gesamtkultur von den Anfängen bis zur Gegenwart;
3. durch Lektüre erworbene Bekanntschaft mit den wichtigsten Werken der älteren
und der neueren Literatur;
4. genaue, auf umfassender Lektüre und gründlicher Verarbeitung ihres Stoffes
beruhende Kenntnis eines bedeutenden mittelhochdeutschen Schriftwerks oder Schrift-
stellers und einiger der hervorragendsten Schriftsteller der neueren und neuesten Zeit;
5. Fähigkeit verständnisvoller Auffassung und allseitiger Würdigung von Schrift-
werken.
(I11) Gegenstand der schriftlichen Prüfung sind:
1. ein Aufsatz aus der deutschen Literaturgeschichte, wobei drei Aufgaben, eine aus
dem Mittelalter und zwei aus der neueren Zeit, zur Wahl gestellt werden;
2. Erklärung eines dichterischen Textes der neueren Zeit nach Inhalt und Form.