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(ul) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Experimentalphysik und im
Anschluß daran auf praktische Physik. Außerdem soll dem Kandidaten Gelegenheit ge-
geben werden, seine Bekanntschaft mit der geschichtlichen Entwicklung der Physik nachzu-
weisen.
(IV) Für Kandidaten, welche besonders eingehende Studien in der
Physik nachweisen und den Gegenstand ihrer Abhandlung diesem Gebiet entnommen
haben, kommen bei der Prüfung in Mathematik synthetische Geometrie und höhere Algebra
in Wegfall. Dafür wird von ihnen die eingehende Bekanntschaft mit zwei der in Abfs. 1
Nr. 3 genannten Gebiete der theoretischen Physik sowie dic Ausführung einer physikalischen
Arbeit im Institut mit Bericht und Skizze der Versuchsanordnung verlangt.
* 17. Chemie.
(1) Verlangt wird:
1. Eingehende Kenntnis der anorganischen Chemie und derjenigen Verbindungen
aus dem Gebiete der organischen Chemie, die für die Physiologie oder die Technik von
hervorragender Bedeutung sind;
2. Kenntnis der Grundlagen der physikalischen Chemie und der neueren chemischen
Theorien;
3. Fertigkeit in der qualitativen und einige ÜUbung in der gquantitativen Analyse.
(Il) In der schriftlichen Prüfung sind zwei Aufgaben zu bearbeiten.
All) Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das gesamte bezeichnete Gebiet;
die Fertigkeit in der qualitativen Analyse ist durch die Ausführung einer solchen nebst
Bericht darzulegen. Außerdem erhält der Kandidat Gelegenheit, seine Kenntnisse aus
der Geschichte der Chemie darzutun.
* 18. Botanik und Zoologie.
(1, Verlangt wird von allen Kandidaten:
1. Auf eigener Anschauung beruhende Kenntnis der charakteristischen Pflanzen und
Tiere der Heimat, auch nach der biologischen Seite, Uberblick über die Systematik des
Pflanzen= und Tierreichs;