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Nach diesem Plan sind auf der Station Fellbach neben den Hauptgleisen zwei
Überholungsgleise von 600 m Nutzlänge zu erbauen. Zwischen dem zweiten und dem
dritten Gleis sowie zwischen dem vierten und dem fünften Gleis werden Zwischen—
bahnsteige hergestellt, die unter sich und mit dem Hauptbahnsteig durch Unterführungen
verbunden werden. Das Nebengebäude wird verlegt. Die Abstellgleise werden ver-
mehrt, auch werden neue Freiladegleise und -plätze südlich der Bahnlinie Fellbach-
Waiblingen angelegt. Der schienengleiche Ubergang der Nachbarschaftsstraße Nr. 2
von Fellbach nach Schmiden am östlichen Bahnhofende soll durch eine Straßenunter-
führung ersetzt werden. Der Ubergang des Feldwegs Nr. 19/133 bei Posten 9 kommt
in Wegfall, die Wegverhältnisse nach und von der Weidachbrücke werden verbessert.
Die Erweiterung der Station erstreckt sich auf die Markungen Fellbach und Schmiden.
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn-
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten.
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 14. August 1913.
Wilhelm.
Weizsäcker. von Marchtaler.
Bekanntmachung des Staatsministeriums,
betreffend die Titulatur des etatsmäßigen Asessors der Staatsschuldenkasse. Vom 11. August 1913.
Seine Majestät der König haben am 7. August ds. Is. allergnädigst zu ver-
fügen geruht, daß der etatsmäßige Assessor der Staatsschuldenkasse den Titel „Ober-
finanzassessor“ führt, soweit ihm nicht ein anderer Titel verliehen wird.
Solches wird hiemit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 11. August 1913.
Weizsäcker.