Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
Vemerkung: 
Die mit " bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, Be- 
fähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Eng- 
lischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten 
Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda 
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Abersicht. 
Offentliche Lehranstalten. Seite Seite 
Gymnasien (A. a) 278 Raalschulen (Cee)Hl2 301 
Realgymnasien (Aabltt) . ... 288. Offentliche Lehrerseminare (C.5) 308 
Oberrealschulen (A.c)) . . ... 292 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 312 
Progymnasien (6.333nn .... 296 Privat-Lehranstalten: 
Realprogymnasien (6.hhhh) 296 a) Lehrerseminrtnenrnr 313 
Realschulen 6öo)i) ... 297. b) Andere Privat-Lehranstalten 313 
Progymnasien (eo.a)0 298 Lehranstalten in den Schutzgebieeen 316 
Realprogymnasien (eo.h0hhh) 299 Lehranstalten im Auslaound 316 
Pftentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, d. h. 
der einjährige, erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung) 
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt. 
à. Gymnasien. 
tona: · « - 
LKömägwichPreußem Altona 8 (verbunden mit Realgym 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Andernach, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Anklam, 
Allenstein, Arnsberg,
	        
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