Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

296 A. c. Oberrealschulen. B. a. Progymnasien. B. b. Realprogymnasien. 
Forbach, Straßburgil. Elsaß: Oberrealschule (beim Kaiser- 
Metz, " palast), 
Mülhausen i. Elsaß: Oberrealschule mit Ma- Oberrealschule (bei St. Jo- 
schinenbauabteilung, hann). 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse, d. h. 
der einjährige, erfolgreiche Besuch der obersten Klasse bei siebenstusigen Nichtvollanstalten, 
zur Darlegung der Befähigung nötig ist. 
a. Progymnasieen. 
Großherzogtum Vessen.) Dieburg: Progymnasialabteilung der höheren 
Alzey: zbromium (verbunden mit Real- Bürgerschule Peerhunden mit Rea- 
schuleh, 
Bingen: Progymnasium (verbunden mit Real- schule). 
schule), 
b. Realprogymnasten. 
I. Königreich Württemberg. I II. Großherzogtum Baden. 
Nalen: Fleohroemnasuum (verbunden mir Durlach: Realprogymnasium (verbunden mit 
Böblingen, . Gymnasium), 1 1 
Calw, Ettlingen: Realprogymnasium (verbunden mit 
Eßlingen: Realprogymnasium) (verbunden Realschule), 
mit Gymnasium), Lörrach: Realprogymnasium (verbunden mit 
Geislingen, Gymnasium), 
Heidenheim: Realprogymnasiumoe) (verbunden * Mosbach, 
» mit Realschule), Waldshut: Realprogymnasium (verbunden mit 
Kirchheim u. T.: Realprogymnasium (verbun- Realschule). 
den mit Realschule), 
Nürtingen. 
  
  
1) Solche Schüler, welche im Interesse ihres künftigen Berufes mit dem Abschluß der Untersekunda oder vor 
Absolvierung der Obersekunda die Anstalt verlassen und sich den Berechtigungsschein zum einjährig-freiwilligen Dienste 
erwerben wollen, haben sich der fakultativen Abschlußprüfung zu unterziehen, für welche die Hessische Prüfungsordnung 
vom 15. Dezember 1899 maßgebend ist. Nach einer neueren Bestimmung mit rückwirkender Geltung für den Ostertermin 
1903 können auch Nichtschüler diese Prüfung ablegen. 
*) Im Ausbau zu einem Realgymnasium begriffen.
	        
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