Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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den Führern der etwa entgegenkommenden Fahrzeuge, wie auch den Fährleuten so 
rechtzeitig bekannt gegeben wird, daß zum Ausweichen, Anhalten oder Beilegen Anstalt 
getroffen werden kann. 
Zu diesem Zweck werden, vorbehältlich der in Abs. 4, 6 und 7 getroffenen Aus- 
nahmen, mit dem auf den Kettendampfern befindlichen Nebelhorn Signale gegeben. 
Dieselben bestehen: 
bei der Bergfahrt 
jeweils in einem langen, etwa 10 Sekunden dauernden, an besonders wich- 
tigen Stellen in zwei oder drei solchen, in einer Zwischenpause von 
gleicher Dauer aufeinander folgenden Zeichen; 
bei der Talfahrt 
in je einem kurzen, etwa 4 Sekunden dauernden Zeichen. 
Die Abgabe dieser Zeichen hat an den in der Anlage II bezeichneten Stellen 
stattzufinden. Bei dem Begegnen zweier Kettendampfer dürfen die 
Nebelhornsignale nur in kurzen Pfiffen bestehen und zwar gibt der zu Berg fahrende 
Dampfer, wenn er den Taldampfer in Sicht bekommt, das Haltsignal mit 3 rasch 
aufeinander folgenden Pfiffen, hierauf der Taldampfer einen kurzen Pfiff zum 
„Vorrücken“ und bei Beginn der Weiterfahrt der Bergdampfer ebenfalls mit einem 
kurzen Pfiff das Signal „Achtung“ für die Bemannung des Anhangs. Weitere als 
die vorgeschriebenen Nebelhornsignale sollen, insbesondere bei der Talfahrt, nur in 
dringlichen Ausnahmefällen gegeben werden. 
In der Nähe der Stadt Heidelberg hat die Signalgebung unter Vermeidung von 
Nebelhornsignalen in Gemäßheit der Anlage Ill stattzufinden. 
Das bei der Bärenmühle, km 32, abzugebende Signal ist länger als die gewöhn- 
lichen gedehnten Zeichen, und zwar auf 15 Sekunden auszudehnen. 
Vor der Abfahrt von Heilbronn nach Lauffen sind statt der Nebelhornsignale 
drei Glockenzeichen abzugeben.
	        
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