Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Aunlage 2. 
Deutsches KReich. 
(Königreich Preußen.) 
(Landeswappen.) 
Einbürgerungsurkunde. 
D (Namen, Stand und Wohnort), geboren am 
in 
(sowie seine Ehefrau geborene 
und folgende von ihm kraft elterlicher Gewalt (§ 1626 B. G. B.) gesetzlich vertretene Kinder: 
1. (Namen), geboren am in 
2. 
3. 
ha mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Staatsangehörigkeit im (Königreich Preußen) 
durch Einbürgerung erworben und damit Deutsche geworden. 
Die Einbürgerung erstreckt sich nur auf die vorstehend aufgeführten Familienangehörigen. 
, den 19 
(Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) 
(Unterschrift.)
	        
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