Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Anlage 4. 
(Rönigreich Preukzen.) 
(Landeswappen.) 
Entlassungsurkunde. 
D(Namen, Stand und Wohnort), geboren am 
in 
(sowie seiner Ehefrau „geborenen 
und folgenden von ihm kraft elterlicher Gewalt gesetzlich vertretenen Kindern: 
1. (Namen), geboren am in 
2. 
3. 
ist mit dem Zeitpunkt der Aushändigung dieser Urkunde die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit im 
(Königreich Preußen) erteilt worden unter Vorbehalt der Staatsangehörigkeit im (Königreich Bayern). 
, den 19 
(Der Königlich Preußische Regierungspräsident.) 
(Unterschrift.)
	        
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