Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Anlage  7.
Deutsches  Reich.
(Königreich  Preußen.)

(Landeswappen.)

GHeimatschein.

(Für  den  Aufenthalt  im  Ausland.)

D  (Namen,  Stand  und  Wohnort),  geboren  am
in
(sowie  seine  Ehefrau  geborene

und  folgende  von  ihm  kraft  elterlicher  Gewalt  gesetzlich  vertretene  Kinder:

1.  (Namen),  geboren  am  in
2.
3.
)
besitz  die  Staatsangehörigkeit  im  (Königreich  Preußen)  und  somit  Deutsche
Diese  Bescheinigung  gilt  bis  zum  19  ..
,  den  19  .

(Der  Königlich  Preußische  Regierungspräsident.)
(Unterschrift.)

(Unterschrift  des  Inhabers.)“)