Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Vereinigung der Stadtgemeinde Eßlingen und der Gemeinde Obereßlingen zu einer 
Teilgemeinde. Vom 21. Februar 1913. 
Durch Verfügung vom heutigen Tag ist die Vereinigung der Stadtgemeinde 
Eßlingen und der Gemeinde Obereßlingen zu einer Teilgemeinde der 
Gesamtgemeinde Eßlingen unter dem Namen Eßlingen auf Grund der zwischen den 
Vertretern dieser beiden Gemeinden am 24. Dezember 1912 abgeschlossenen Verein- 
barung mit Wirkung vom 1. April 1913 ab genehmigt worden. 
Stuttgart, den 21. Februar 1913. 
Fleischhauer. 
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Bekauntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die Genehmigung der Buder-Stiftung in Tübingen. Vom 24. Februar 1913. 
Im Vollmachtsnamen Seiner Majestät des Königs hat das K. Staats— 
ministerium durch Entschließung vom 20. ds. Mts. der Buder-Stiftung in 
Tübingen für württembergische männliche Studierende der evangelischen Theologie 
und des höheren Lehrfachs die nachgesuchte Genehmigung erteilt. 
Stuttgart, den 24. Februar 1913. 
Habermaas.
	        
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