Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1913 (90)

Muster 3. 
(Zu § 18 Abs. 2.) 
Vorläufige Bescheinigung 
der Prüfungskommission in über die Wieder- 
holung des naturwissenschaftlichen Abschnitts der tierärztlichen Vorprüfung seitens 
des Studierenden der Veterinärmedizin 
Der Studierende der Veterinärmedizin aus...............·........... 
hat bei der mit ihm abgehaltenen 
Vorprüfung im 
naturwissen- ersten zweiten 
(die früheren schaftlichen Wiederholungs= Wiederholungs- 
seitenss Abschnitt prüfung prüfung 
escheini- 
gungen sind am 75 . am ............. ...... am,»·» 
anzuheften.) ausweislich der beigefügten Bescheinigung (oder 
bei zweiter Wiederholung: Bescheinigungen) 
1. in der Zoologie das Urteil: 
2. „ „ Botanik „ „ 
3. „ „ Chemie „ „ 
4 „ Physik „ „ 
erhalten. 
(Falls der Studierende eine fernere Wiederholungsprüfung abzulegen hat: 
Die Prüfung in . darf frühestens nach 
wiederholt werden, jedoch hat die Meldung zur Wiederholungsprüfung spätestens zum letzten 
Prüfungstermin in dem Vierteljahr 19 zu erfolgen.) 
, den 19 
Der Vorsitzende der Prüfungskommission. 
(Siegel der Prüfungskommission.) (Name.)
	        
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