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Redaktion des Deutschen Reichs= und Preußischen Staatsanzeigers in Berlin
übermittelt werden können.
Die Redaktion veröffentlicht die bei ihr eingegangenen Nachweisungen
jeden Mittwoch in der Reichsvakanzenliste.
Jede Kommandobehörde und jeder Truppenteil bis einschließlich des
Bataillons oder der Abteilung und der Kompagnie, Eskadron und Batterie
sowie jedes Bezirkskommando und jede Militärverwaltungsbehörde erhalten
eine Vakanzenliste, die Bezirkskommandos außerdem noch so viele Listen, als
Hauptmeldeämter, Meldeämter und selbständige Kompagniebezirke vorhanden
sind. Wird ein weiterer Bedarf nachgewiesen, so kann diesem Rechnung ge-
tragen werden.
Die Übermittelung der Listen erfolgt durch die Postanstalten. Die Regi-
mentsstäbe der Infanterie und Artillerie empfangen die Vakanzenlisten für
alle im Regimentsstabsquartier befindlichen Teile des Regiments; den
Bataillonen usw. der Infanterie und Artillerie, die außerhalb des Regiments-
stabsquartiers ihren Standort haben, geht die Vakanzenliste unmittelbar zu.
Die Listen sind sofort nach ihrem Eingang von den Stäben auszugeben oder
an die nicht im Stabsquartier befindlichen Kompagnien, Eskadrons und
Batterien weiterzubefördern.
Von jeder Garnisonveränderung ist dem örtlichen Postamte rechtzeitig
durch den Truppenteil Kenntnis zu geben und ein Mehrbedarf an Vakanzen-
listen der Abteilung für allgemeine Armee= und persönliche Angelegenheiten
des Kriegsministeriums anzuzeigen.
Die Vakanzenlisten können auch durch die Postanstalten gegen Entrichtung
der festgesetzten Gebühr bezogen werden.
2. Die bisherige Ziff. 22 fällt weg.
3. Die neue Ziff. 22 lautet, wie folgt:
22) Die Veröffentlichung der württembergischen Vakanznachweisungen erfolgt