Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Königliche Verordnung, 
betreffend die Zwangsenteignung für den viergleisigen Ausban der Hauptbahnstrecke Untertürkheim— 
plochingen. Vom 4. April 1914. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die 
Zwangsenteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, (Reg. Bl. S. 446) 
verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, was foldgt: 
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, für den viergleisigen Ausbau 
der Strecke Untertürkheim— Plochingen (vergl. Art. 5 des Gesetzes vom 17. Juli 1913, 
Reg. Bl. S. 197) die nach dem genehmigten allgemeinen Plan erforderlichen Grund- 
stücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Nach diesem Plan ist auf längere Strecken die bestehende Linienführung zu ändern. 
Unmittelbar nach dem Personenbahnhof Untertürkheim kommt der neue Bahnkörper in 
einer Länge von etwa 700 m auf das derzeitige Neckarbett zu liegen, das zu verlegen 
ist. Bis zum südlichen Ende des Bahnhofs Obertürkheim folgt die neue Linie dem 
rechten Ufer des Neckars, der auf dem linken Ufer verbreitert und mit einem Hoch- 
wasserdamm versehen werden soll. Bei Mettingen wird die Bahnlinie ebenfalls, teil- 
weise unter Verlegung des Neckarbetts, gegen das Tal gerückt, während auf der fol- 
genden Strecke bis Plochingen die neuen Gleise in der Hauptsache auf die Südseite 
des bestehenden Bahnkörpers zu liegen kommen. Eine weitere Neckarverlegung ist noch 
unterhalb Altbach vorgesehen. Die schienengleichen Wegübergänge werden, soweit 
möglich, beseitigt. Für die teilweise zu verlegenden Verbindungsstraßen Untertürkheim— 
Wangen und Obertürkheim—Hedelfingen werden neue Neckarbrücken mit Zufahrrampen 
hergestellt. Die Gleis= und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe Untertürkheim (Personen- 
bahnhof) und Eßlingen werden teilweise umgebaut. Der Bahnhof Obertürkheim wird 
in der Richtung gegen den Neckar erweitert, der Haltepunkt Obereßlingen zu einer 
Station mit Güterverkehr ausgebaut. Der Bahnhof Altbach wird in der Richtung gegen 
Plochingen verlegt. Am nördlichen Ende des Bahnhofs Plochingen, dessen Gleisanlagen 
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