Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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(O Grubenentwickler (Tiefbausysteme) können im Freien aufgestellt und während 
des ganzen Jahres benutzt werden, wenn die Mauern der Entwicklergruben sorgsam 
gegen Frosteinwirkung isoliert werden, wenn ferner das Verbindungsrohr zum Gas— 
behälter frostsicher und derart verlegt wird, daß es in allen Teilen Gefälle nach dem Ent- 
wickler hat, und wenn die Entwicklergrube dicht ist. 
§ 12. 
Abweichend von §§ 3 und 6 können feststehende Apparate für technische Zwecke (z. B. 
zum Schneiden, Schweißen) bis zu 4 Kilogramm Kalziumkarbidfüllung in Arbeitsräumen 
aufgestellt werden, wenn die Aufstellung in einem besonderen Raume aus örtlichen oder 
technischen Gründen untunlich ist und nachstehende besondere Bedingungen erfüllt werden: 
a) Die Apparate müssen so gebaut sein, daß während ihrer Inbetriebsetzung und ihres 
Betriebs kein Azetylen in irgendwie bedenklichen Mengen in den Aufstellungs- 
raum entweichen kann; insbesondere muß der Gasbehälter die Gasausbeute aus 
der ganzen im Apparat aufgespeicherten Menge Kalziumkarbid oder bei zuver- 
lässiger Unterteilung des Vorrats die der Teilmenge entsprechende Gasmenge auf- 
nehmen können. Werden Sicherheitsrohre angebracht, so müssen sie ins Freie 
geführt werden; ihre Ausmündungsstellen müssen den Bestimmungen des § 8 
entsprechen. 
b) Der Typ der Apparate einschließlich desjenigen der Wasservorlage muß fach- 
männisch, auch im Betriebe, geprüft und begutachtet sowie vom Ministerium des 
Innern für diesen Zweck besonders zugelassen sein. Die Übereinstimmung der 
einzelnen Apparate mit dem zugelassenen Typ ist durch amtliche Stempelung 
der Kupfernieten oder Zinntropfen, mit denen das Schild (8 4) am Entwickler des 
Apparats zu befestigen ist, nachzuweisen. 
Jc) Die Aufstellung muß in gut lüftbaren Räumen von mindestens 50 Kubikmeter 
Luftinhalt erfolgen. Mehr als zwei Apparate dürfen in keinem Raume aufgestellt 
werden. Im übrigen muß auf je 4 bei der größten Beanspruchung der Entwickler 
stündlich zu vergasende Kilogramm Kalziumkarbid ein Luftraum von mindestens 
50 Kubikmeter vorhanden sein. Sämtliche Verbrauchseinrichtungen für Azetylen
	        
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