Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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(Spelz, Dinkel), einschließlich des zur menschlichen Ernährung dienenden Schrots 
und Schrotmehls; Roggenmehl, einschließlich des zur menschlichen Ernährung 
dienenden Roggenschrots und Roggenschrotmehls; anderem Mehl (aus Gerste, 
Haber, Mais oder Menggetreide); Graupen (Rollgerste); Grieß; Flocken; Grütze 
(aus Haber oder Gerste); Futterschrot; Futtermehl und Kleie aller Art 
zu erfassen. 
Als Getreidevorrat ist nicht nur ausgedroschenes Getreide anzusehen, sondern es sind 
auch dicjenigen Getreidemengen nachzuweisen, die etwa noch unausgedroschen in Scheunen, 
Schuppen usw. lagern, und zwar nach dem zu schätzenden Körner crtrage. 
8 2. 
Für die Aufnahme der Vorräte kommen in Betracht: 
1. Landwirtschaftliche Betriebe mit 5 und mehr Hektar landwirtschaftlich 
benützter Fläche (eigenes und gepachtetes Land zusammen einschließlich des ausge- 
teilten Allmand= oder sonstigen Nutznießungslandes). Unter landwirtschaftlich be- 
nützter Fläche ist zu verstehen die Fläche des Ackerlandcs, Gartenlandes (ohne 
Ziergarten), der Wiesen, Weinberge, reichen Weiden, also unter Ausschluß der 
Fläche von geringeren Weiden und Hutungen, von Wäldern, von Od= und Unland 
und von sonstigen Flächen (Haus= und Hofraum, Wege, Gewässenz; 
2. Gewerbliche Betriebe: Getreide-Mahl= und Schälmühlen; Bäßkereien, 
Konditoreien, Pfefferküchler; Nudeln= und Makkaronifabriken; Nährmittel- 
fabriken; Rollgerstefabriken; Malzkaffcefabriken; Weizen= und Maisstärkefabriken; 
Mälzereien; Meiereien, Molkereien mit eigenem Viehstand; Mästereien und 
Züchtereien ohne landwirtschaftlichen Betrieb; Brauereien; Branntweinbren= 
nereien (mit Ausnahme der Obst= und Kleinbrenncreien — § 12, § 15 Abs. 1 des 
Branntweinsteuergesetzes —) und Hefefabriken; 
3. Handelsbetriebe: Handel mit Getreide und Mühlenfabrikaten, Hülsen- 
früchten, Furage, Futter, Kolonialwaren; Konsumvereine; Warenhäuser, Getreide- 
hallen und llagerhäuser, Handel mit Schlacht= und Nutzvieh; Pferdehandel;
	        
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