Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

346 
Reg. Bl. S. 197) die nach dem genehmigten allgemeinen Plan erforderlichen Grund— 
stücke und Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Das zweite Gleis wird auf dem größten Teil der Strecke links vom bestehenden 
Gleis geführt. Die vorhandenen schienengleichen Wegübergänge werden soweit möglich 
beseitigt und durch neue Wege der Bahn entlang oder durch Über- und Unterführungen 
ersetzt. Der Haltepunkt Hussenhofen wird auf die rechte Seite der Bahn verlegt. Die 
Stationen Unterböbingen, Mögglingen und Essingen werden erweitert. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn— 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 10. Juli 1914. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. v. Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Habermaas. Pistorius 
Königliche Verordnung, 
betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Lustnau, Oberamts Tübingen, zur Erwerbung des für 
die Verbesserung des Goldersbachbetts und einer Ortsstraße erforderlichen Grundeigentums im 
Wege der Zwangsenteignung. Vom 10. Juli 1914. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die 
Zwangsenteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, (Reg. Ml. 
S. 446) verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, was folgt: 
Die Gemeinde Lustnau wird ermächtigt, die Erwerbung derjenigen Grundstücke, 
welche zur Verbesserung des Goldersbachbette auf Markung Lustnau und der Alberstraße 
im Ort Lustnau nach dem Plan vom 27. Oktober 1913 erforderlich sind, im Wege der 
Zwangsenteignung vorzunehmen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.