Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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1. Vergütung für Vorspann und Spanndienste mit Pferden. 
  
  
  
  
  
  
1 2 3 4 
Vergütungssätze für 
  
Es entfallen also auf 
  
  
ein mit einem Pferde ein mit zwei Pferden Wagen und Führer 
bespanntes Fuhrwerk mit jedes weitere Pferd bespanntes Fuhrwert mit (Spalte 1 abzüglich Spalte 2) 
Führer (Spalte 1 u. 2 zusammen) 
Marr l. Mart SI. Mart 21 Mark Iifl. 
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11 50 6 50 18 — 5 
  
  
  
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2. Vergütung für Vorspann und Spanndienste mit Ochsen oder Kühen. 
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1 I 2 I 3 4 
Vergütungssätze für Es entfallen also 
= *lv . — — grgaüuf Wagen und 
ein mit . . H. . ein mit Führer 
einem Ochsen! einer Kuh sieden weiteren jede weitere s zwei Ochsen zwei Kühen lie Laban 
bespanntes Fuhrwerk mit Ochsen Kuh bespanntes Fuhrwerk mit FührerSpalte 1abzüg- 
Führer (Spalten 1 u. 2 zusammen) sich Spalte 2) 
Mart pf. Mart Pf. — Mark Pif. Mart . Mark] P#f. Markk V. 
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9 50 s 500 50 3 55 12 E )- 
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Der in den Spalten 4 aufgeführte Satz wird zur Hälfte für den Wagen und zur Hälfte für 
den Führer gerechnet. 
Bei Feststellung der Vergütung wird der Tag von Mitternacht zu Mitternacht gerechnet mit 
der Maßgabe, daß bei einer Leistung von mehr als 12 Stunden innerhalb desselben Tages ein Zuschuß 
in Höhe der Hälfte des Tagessatzes gewährt wird. Wird der Vorspann nur einen halben Tag — 
sechs Stunden — oder darunter in Anspruch genommen, so ist die Hälfte des Tagessatzes zahlbar. 
 
	        
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