Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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Einfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. 355. 
Eingemeindung s. Veränderung, Vereinigung, Zuteilung. 
Einigungsämter. Vollzugsverfügung. 427. 
Einkommenserklärungen der Empfängerinnen von Witwenbeihilfen und Kriegswitwengeld 
sowie der Empfänger von Pensionsbeihilfen und Alterszulagen. 399. 
Einkommensteuer. Anderung des Gesetzes vom 8. August 1903 über die Besteuerungsrechte 
der Gemeinden und Amtskörperschaften. 123. 
Einwohnermeldeamt s. Meldewesen. 
Eisenbahnen. Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Straßenbahn von Reutlingen Süd nach 
Pfullingen. 1. « 
Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Straßenbahn von Feuerbach über Weil im 
Dorf nach Gerlingen. 93. 
Ermächtigung zur Zwangsenteignung: 
Bahnstrecke Untertürkheim —Plochingen. 9. 
Eisenbahn Schömberg—Rottweil. 291. 
Station Spaichingen. 293. 
Bahnstrecke Gmünd—alen. 345. 
Elektrische Starkstromfernleitungen. Ermächtigung des Bezirksverbands Ober- 
schwäbische Elektrizitätswerke zur Zwangsenteignung. 31. 
Desgleichen des Landarmenverbands für den Donaukreis., 387. 
Eningen — Reutlingen (Straßenbahn). Anderung der Genehmigungsurkunde. 1. 
Erbschaftssteuer. Zuschlag zur Reichserbschaftsstener. 47. 
Eriskirch-Schwedi. Anderung der Bestimmungen für die öffentliche Anlandestelle. 50. 
Ersatzgeschäft. Anderungen der Deutschen Wehrordnung. 4. 114. 
Anderung des Verzeichnisses der Zivilvorsitzenden der im Deutschen Reich bestehenden 
Ersatzkommissionen. 40. 
Eßlingen. Erweiterung des Bezirks des Kaufmannsgerichts. 27. 
Vereinigung der Stadtgemeinde Eßlingen und der Gemeinde Hegensberg zu einer 
Teilgemeinde. 37. 
F. 
Familienstatut des Freiherrn Hugo von und zu Thannhausen, K. Forstmeisters a. D. in Tann- 
« hausen. 83. 
Familienstiftungen. Gustav und Mina Lachenmayer'sche Familienstiftung in Stuttgart. 3#. 
Familienstiftung von Valentin Thierer in Gussenstadt. 353. 
Feuerbach. Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Straßenbahn von Feuerbach über Weil 
im Dorf nach Gerlingen. 93.
	        
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