Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1914 (91)

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VIII 
August. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung der Familienstiftung von 
Valentin Thierer in Gussenstadt, Oberamts Heidenheim. 353. 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Genehmigung der „Gebrüder-Paulus-Stiftung“ an der Universität Tübingen. 355. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Verfügung, betreffend Anderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. 354. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend den Vollzug des Besitzsteuergesetzes. 358. 
Königliche Verordnung betreffend die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. 359. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend Ausnahmen von Beschäftigungs- 
beschränkungen gewerblicher Arbeiter. 357. 
September. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Norwegen und 
Südamerika. 386. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Vertretung des Militärfiskus bei der 
Pfändung des Diensteinkommens und der Pensionen der Offiziere und Militärbeamten sowie der 
Gebührnisse der Hinterbliebenen von Personen des Soldatenstandes und von Militärbeamten. 377. 
Oktober. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Verfügung, betreffend Anderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. 385. 
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Anderung der Statuten der 
Handwerkskammern. 388. 
. Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung des Landarmenverbands für den 
Donankreis zur Erwerbung der für Errichtung einer elektrischen Starkstromfernleitung erforderlichen 
Rechte an Grundstücken auf den Markungen Ulm und Grimmelfingen im Wege der Zwangsenteignung. 
387. 
Berichtigung. 389. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Verkehr mit Giften. 397. 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung. 
Verfügung, betreffend Anderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1000. 391.
	        
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