Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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der dritten Klasse der Beitrag von Einhundert Mark Brandversicherungsanschlag zwölf 
Pfennig beträgt. 
Je die Hälfte der Umlage ist auf 1. April und 1. August 1916 an die Brandver- 
sicherungshauptkasse einzuliefern. 
Die Oberämter werden angewiesen, nach den bestehenden Vorschriften für den 
rechtzeitigen Abschluß der Katasterrevisionsgeschäfte und der Umlage in den einzelnen 
Gemeinden, sowie für den rechtzeitigen Einzug und die Ablieferung der Beiträge zu 
sorgen und die zu fertigenden Umlageurkunden spätestens auf den 1. April 1916 an 
den Verwaltungsrat einzusenden. 
Stuttgart, den 2. Februar 1916. 
Fleischhauer. 
——— 
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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