Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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(Lehranstalten.) (Forts.) 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst. 5. 
Lehrerinnen. Niedere Prüfung für Handarbeitslehrerinnen. 35. 
Luftschiffahrt. Stiftung zur Förderung der Luftschiffahrt usw. an der Technischen Hochschule 
in Stuttgart. 70. 
M. 
Marschgebührnisse. Vollzug derjeuigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebühr- 
nisse bei Einberufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen vom 6. März 1916, die sich auf die 
Verpflichtungen der Gemeinden beziehen. 14. 
Maul-= und Klauensenche. Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. 
11. 13. 14. 29. 
Medizinalwesen. Abgabe von Arzneimitteln. 10. 
Deutsche Arzneitaxe 1916. Nachtrag. 34. 
„ „ 1917. 118. 
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. 69. 
Verzeichnis der zur Annahme von Medizinalpraktikanten ermächtigten Krankenhäuser und 
medizinisch-wissenschaftlichen Institute. 87. 
S. a. Veterinärwesen. 
Militäranwärter. Anderungen der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und 
Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern 
des Anstellungsscheins. 65. 
Anderungen der Grundsätze für die Besetzung der den Militäranwärtern usw. bei den 
Kommunalbehörden vorbehaltenen Stellen. 67. 
Militärwesen. Erteilung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig- 
freiwilligen Dienste. 2. 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst. 5. 
Vollzug derjenigen Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Ein- 
berufungen zum Dienst sowie bei Entlassungen vom 6. März 1916, die sich auf die Ver- 
pflichtungen der Gemeinden beziehen. 14. 
Anderungen der Grundsätze für die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamten- 
stellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militäranwärtern und Inhabern des An- 
stellungsscheins. 65. 
Anderungen der Grundsätze für die Besetzung der den Militäranwärtern usw. bei den 
Kommunalbehörden vorbehaltenen Stellen. 67. 
Mineralien. Anderung des Berggesetzes. 114.
	        
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