Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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R. 
Rat der Verkehrsanstalten. Aufhebung. 73. 
Rechtsfähigkeit. Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Verein württembergischer und hohen- 
zollern'icher Gaswerke mit dem Sitz in Stuttgart. 118. 
Regenbogenforellen. Schonzeit. 6. 
Reichsstempelabgabe aus Warenumsätzen. 106. 
Reisekosten s. Marschgebührnisse. 
Rindvieh. Einfuhr und Durchfuhr aus der Schweiz. 11. 13. 14. 29. 
Rotz. Abwehrmaßeegeln gegen Pferdeseuchen. 3. 
S. 
Sachbeschädigung. Ausführungsbestimmungen des Bundesrats zum Gesetz über die Feststellung 
von Kriegsschäden im Reichsgebiete. 77. 117. 
Salze. Anderung des Berggesetzes. 114. 
Sanitätswesen s. Medizinalwesen. 
Schonzeit für Regenbogenforellen. 6. 
Schürfen von Salzen, Eisen und Eisenerzen usw. Anderung des Berggesetzes. 114. 
Schultheißen (#. Ortsvorsteher. 
Schulwesen. Etrteilung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig frei- 
willigen Dienste. 2. 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst. 5. 
Niedere Prüfung für die Handarbeitslehrerinnen. 35. 
Schutz von Denkmalen. Weitere Verlängerung der Gültigkeit des Gesetzes über den vorläufigen 
Schutz. 113. 
Schwefelkohlenstoff. Lagerung und Aufbewahrung während des Kriegs. 107. 
Schweiz. Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus derselben. 11. 13. 14. 29. 
Seuchen. Abwehrmaßregeln gegen Pferdeseuchen. 3. 
Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh und Ziegen aus der Schweiz. 11. 13. 14 29. 
Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. 69. 
Seuchenumlage f. Viehseuchenumlage. 
Solquellen. Anderung des Berggesetzes. 114. 
Staatsbehörden. Anderung der Bestimmungen über den Beirat der Verkehrsanstalten. 33. 
Aufhebung des Rats der Verkehrsanstalten. 73. 
Staatseisenbahnen. Ermächtigung der Staatseisenbahnverwaltung zur Zwangsenteignung 
von Grundstücken für den Umbau des Bahnhofs Sulz a. N. 9. 
Staatshaushalt. Finanzgesetz für das Rechnungsjahr 1916. 47.
	        
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