Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1916 (93)

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19. 
19. 
Abersicht 
der im Regierungsblatt vom Jahre 1916 enthaltenen Gesetze, Verordnungen, 
Berfügungen und Bekanntmachungen 
nach der Zeitfolge. 
— .— — 
1915. 
Dezember. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
die Erteilung des Zeugnisses über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Dienste. 2. 
1916. 
Januar. 
RKönigliche Verordnung, betreffend die Stiftung eines Charlottenkreuzes. 1. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend Abwehrmaßregeln gegen Pferdeseuchen. 3. 
Ministerien des Innern und des Kricegswesens. Bekanntmachung, betreffend 
Verleihung der Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst. 5. 
Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Schonzeit 
für Regenbogenforellen im Jahre 1916. 6. 
Februar. 
Ministerium des Junern. Verfügung, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens 
für das Jahr 1916. (. 
Königliche Verordnung betreffend die Zwangsenteignung für den Umbau des Bahnhofs 
Sulz a. N. und der anschließenden freien Strecke. 9. 
März. 
Ministerium des JInnern. Verfügung, betreffend die Abgabe von Arzneimitteln. 10. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh 
und Ziegen aus der Schweiz. 11.
	        
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