Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

174 
Muster A. 
Rusweis 
als 
staatlich geprüfte HBäuglingspflegerin. 
aus 
welche vor dem staatlichen Prüfungsausschuß in *p 
die Prüfung für Säuglingspflegerinnen mit dem Zeugnis 
bestanden hat und die zur Ausübung des Säuglingspflegeberufs erforderlichen Eigen- 
schaften besitzt, erhält hiemit den Ausweis als staatlich geprüfte Säuglingspflegerin. 
Für den Fall, daß Tatsachen bekannt werden, welche den Mangel derjenigen 
Eigenschaften dartun, die zur Ausübung des Säuglingspflegeberufs erforderlich sind, 
oder daß die Pflegerin den in Ausübung der staatlichen Aufsicht erlassenen Vorschriften 
beharrlich zuwiderhandelt, bleibt die Zurücknahme der Anerkennung vorbehalten. 
Stuttgart, den 
(Dienststempel.) K. Medizinalkollegium. 
Sportel 5 KA. 
Muster B. 
usweis 
als 
staatlich anerkannte Zäuglingspflegerin. 
YmW7 aus , 
welche den Nachweis der Ausbildung in der Säuglingspflege erbracht hat und die zur 
Ausübung des Säuglingspflegeberufs erforderlichen Eigenschaften besitzt, erhält hiemit 
den Ausweis als staatlich anerkannte Säuglingspflegerin. 
Für den Fall, daß Tatsachen bekannt werden, welche den Mangel derjenigen 
Eigenschaften dartun, die zur Ausübung des Säuglingspflegeberufs erforderlich sind, 
oder daß die Pflegerin den in Ausübung der staatlichen Aussicht erlassenen Vorschriften 
beharrlich zuwiderhandelt, bleibt die Zurücknahme der Anerkennung vorbehalten. 
Stuttgart, den 
(Dienststempel.) K. Medizinalkollegium. 
Sportel 5 K.
	        
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