Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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b) Chemic. 
Anorganische Chemie; Grundzüge der organischen Chemie. 
c) Mineralogie und Geologie. 
Mineralogie; Grundzüge der Geologie mit besonderer Berücksichtigung der heimat- 
lichen Verhältnisse. 
ch Physik. 
Auf Beobachtung und eigener Arbeit (Schülerübungen) beruhendes Verständnis der 
wichtigeren physikalischen Erscheinungen und Gesetze und ihrer Anwendung; Bekannt- 
schaft mit den für den Schulunterricht erforderlichen physikalischen Apparaten und Ver- 
suchen und einige ÜUbung in ihrer Handhabung und Ausführung. 
10. Zeichnen. 
a) Freihandzeichnen. 
Selbständige Darstellungen nach Form und Farbe in dem durch den Seminar- 
lehrplan gegebenen Umfang, mit Einschluß des Gedächtnis= und des Phantasiezeichnens; 
Jähigkeit, das Zeichnen als Ausdrucks= und Veranschaulichungsmittel im gesamten Volks- 
schulunterricht zu verwenden (Wandtafelzeichnen). 
b) Gebundenes Zeichnen. 
Sicherheit in der genauen und sauberen Darstellung einfacher Raumgebilde nach 
den Gesetzen der Projektion und der Perspektive; einfache Schattenkonstruktionen. 
11. Musik. 
a) Gesang. 
Treffsicherheit in diatonischen und leichteren chromatischen Intervallen; sicheres Vom- 
blattsingen einfacherer Tonsätze, vorzugsweise einer vorgelegten mittelschweren Kirchen- 
melodie und einer Weise aus den amtlich eingeführten Liederheften (ohne Begleitung); 
Kenntnis der wichtigsten Gesetze und der grundlegenden Ubungen zur Pflege der Aus- 
sprache und der Tonbildung. Dazu für Vorgerücktere: kunstgerechter, geschmackvoller 
Vortrag selbstgewählter geistlicher oder weltlicher Gesänge mit oder ohne Begleitung.
	        
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