Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

36 
b) Geigenspiel. 
Die gebräuchlichen Dur= und Moll-Tonleitern nebst gebrochenen Akkorden; sicheres 
Vomblattspielen einfacherer Tonsätze; Fertigkeit im richtigen, tonreinen und klangvollen 
Spiel von Kirchen- und Volksliedern. Dazu für Vorgerücktere: geschmackvoller Vortrag 
mittelschwerer Kompositionen von klassischen oder modernen Meistern mit oder ohne 
Begleitung. 
c) Orgelspiel. 
Auf evangelischer Seite: Fertigkeit im Spielen der Choräle, besonders der gebräuch- 
licheren; auf katholischer Seite: Fertigkeit im Spielen der Gesangbuchlieder, des grego- 
rianischen Chorals, von Vespern und Responsorien. Freie Bildung kurzer Vor= und 
Nachspiele sowie von Ausweichungen nach naheliegenden Tonarten für den gottesdienst- 
lichen Gebrauch; Ausführung eines eingeübten, nicht zu kurzen Vor= oder Nachspiels 
von kirchlicher Haltung. Grundzüge der Orgelkunde. Dazu für Vorgerücktere: Trans- 
ponieren und Spiel auf zwei Manualen, Ausweichungen nach entfernteren Tonarten, 
kunstgerechter, geschmackvoller Vortrag größerer Orgelstücke von klassischen oder modernen 
Meistern. 
d) Klavierspiel (freiwillig). 
Sämtliche gebräuchlichen Dur= und Moll-Tonleitern mit gebrochenen Akkorden; 
Vortragsstücke klassischer oder moderner Meister. 
e) Harmonielehre. 
Kenntnis der Akkorde und Vollziehung ihrer wichtigsten Verbindungen; Unterscheiden 
der Vorhalte, der Durchgangs= und der Wechselnoten von den Akkordbildungen. Einsicht 
in den Aufbau einfacherer Tonsätze; Ausweichungen nach naheliegenden Tonarten. 
12. Turnen. 
Fertigkeit und Gewandtheit in den wirksamsten Formen der Gang-, Lauf= und 
Hüpfübungen, der Frei= und Handgeräteübungen und der volkstümlichen Übungen sowie 
in den einfacheren Kraft= und Geschicklichkeitsübungen an den Geräten; Beherrschung 
der gebräuchlichsten Turn= und Jugendspiele; Fähigkeit, den Volksschulunterricht im 
Turnen zu erteilen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.