Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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bei dem Departement der Justiz in Kap. 10 und 11 . . zusammen 16900 M4 
bei dem Departement des Innern in Kap. 21, 34 und 38 zusammen 9680 4#% 
bei dem Departement des Kirchen= und Schulwesens in Kap. 45, 62, 
  
67, 68, 723 und SS zzusammen 61300 .% 
bei dem Departement der Finanzen in Kap. 101, 105 und 107 zusammen 43670 . 
131 550 Ke. 
An den nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Finanzgesetzes zur 
Deckung des Aufwands bestimmten Einnahmen gehen ab und zwar beim Reinertrag 
des Kammergutes: 
  
in Kap. 112, Aus Forsten 1424270Kl. 
„ „ 118, Eisenbahnen, infolge einer Erhöhung des Gesamtbetrags 
der Ausgaben dieses Kap. um 162700 H.. 10847· 
„ „ 119/120, Post= und Telegraphenverwaltung . . 97680 M 
« 220 417 K. 
Zur Deckung dieser Beträge ist der voranschlagsmäßige Uberschuß des Rechnungs- 
jahrs 1917 zu verwenden. 
Art. 2. 
Der Art. 2 Abs. 3 Satz 2 des Finanzgesetzes erhält folgende Fassung: 
„Danach erhalten von dem Betriebsüberschuß der Eisenbahnen von 
27195 460 Kl die Laufende Verwaltung 25598 640 4, der Reservefonds der 
Staatseisenbahnen 1 596820 AM.“ 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 5H. August 1917. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. v. Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Habermaas. Pistorius.
	        
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