Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1917 (94)

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2) den Ministerialrat im Ministerium des Innern Dr. Wilhelm Hofacker, 
3) den Oberbaurat beim Ministerium des Innern, Abteilung für den Straßen— 
und Wasserbau, Max Gugenhan; 
Seine Majestät König Ludwig von Bayern 
1) den Ministerialrat im Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Außern 
Dr. Georg Schmidt, 
2) den Ministerialrat im Staatsministerium des Innern Dr. Joseph Cassimir, 
3) den Oberregierungsrat im Staatsministerium des Innern Hans Schneider. 
Von diesen Bevollmächtigten, die ihre Vollmachten gegenseitig ausgewechselt und 
in Ordnung befunden haben, wurde unter Vorbehalt der beiderseitigen Allerhöchsten 
Natifikationen folgender Staatsvertrag vereinbart: 
Art. I. 
Dem Bayerischen Staate kommt die volle Verfügung über die Wasserkräfte 
zu, die gewonnen werden auf der Illerstrecke vom Ende des Rückstaues des gegen den 
jetzigen Zustand um einen Meter erhöhten Filzinger Wehres abwärts bis zur Donau 
(etwa km 31,9 bis km 0,0) mit Ausnahme von 1,3 chm in der Sekunde, die Württem- 
berg oberhalb des Filzinger Wehres das ganze Jahr hindurch an den Kirchdorfer Kanal 
abzugeben berechtigt ist und oberhalb des Vöhringer Anstichs wieder in die Iller ein- 
zuleiten hat. 
Das zwischen km 31,9 und km 0,0 ausgenützte Wasser ist 1,1 km unterhalb der 
Mündung des Illerflusses in die Donau einzuleiten. 
Art. II. 
Dem Württembergischen Staate kommt die volle Verfügung über die 
Wasserkräfte zu, die gewonnen werden: 
a) auf der Illerstrecke vom Beginn der gemeinsamen Korrektion bis zum Ende 
des Rückstaues des gegen den jetzigen Zustand um einen Meter erhöhten 
Filzinger Wehres (Km 59,286 bis etwa km 32,0),
	        
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